Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Da diese Rechtsnorm so knifflig und umfangreich ist, lässt der Stichtag kaum genügend Zeit zur Umsetzung von Compliance-Maßnahmen. Falls Sie sich damit überfordert fühlen, sind Sie nicht allein … und wenn Sie noch keine Maßnahmen in die Wege geleitet haben, haben Sie womöglich Nachholbedarf.

Worauf warten Sie?

Diese Verordnung betrifft einen Großteil aller Unternehmen weltweit. Sie gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Informationen erfassen, speichern und/oder verarbeiten und EU-Bürgern innerhalb der EU zugleich Waren oder Dienstleistungen anbieten ODER deren Verhalten beobachten. Zu dieser Kategorie gehören auch Organisationen, die keine Vertretungen in der EU unterhalten, aber die vorgenannten Tätigkeiten ausführen. Die Verordnung ist ebenfalls äußerst umfassend und erfordert Änderungen in Bezug auf Richtlinien, Prozesse, Technologie/IT-Infrastruktur usw., deren ordnungsgemäße Implementierung 9–18 Monate dauern kann.

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